Anwaltskanzlei in Bensheim
zwischen Frankfurt und Heidelberg

Beamtenrecht - Hochschulrecht - Schulrecht

Anwaltskanzlei in Bensheim
zwischen Frankfurt und Heidelberg

Beamtenrecht - Hochschulrecht - Schulrecht

 

Über mich

   Mein Schwerpunkt liegt im besonderen Verwaltungsrecht.

   Da ich als Justiziarin an einer staatlichen Hochschule sowie im Prüfungsamt einer privaten Hochschule tätig war und auch von Erfahrungen im Personalwesen einer Polizeibehörde des Bundes profitieren kann, berate ich Sie in folgenden Rechtsgebieten:

 

Beamtenrecht

Hochschul- und Prüfungsrecht

Schulrecht

 

  Durch meine in der Vergangenheit mehrjährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst sind mir die Abläufe und Strukturen in diesem Bereich vertraut.

Dadurch ist es mir möglich, mich in Ihre Situation bestens hineinzuversetzen.

   Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit!

 In einem ersten Beratungsgespräch sprechen wir über Ihre Erfolgsaussichten sowie über die Möglichkeiten, die uns für die Durchsetzung Ihres Rechts zur Verfügung stehen.

 

  

Ablauf des Beratungstermins

 

  In einem ersten Beratungsgespräch erhalten Sie von mir eine Einschätzung sowie einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise.

Das Erstberatungsgespräch kann telefonisch (110 €) oder persönlich vor Ort (190 €) erfolgen.

      Am besten schildern Sie mir im Rahmen des Erstkontakts Ihr Anliegen kurz per E-Mail mit Angabe Ihrer Kontaktdaten.

 

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären Sie bitte im Vorfeld des Termins ab, ob die Kosten für eine Beratungsleistung bzw. Vertretung von Ihrer Versicherung übernommen werden (Deckungszusage).

Bitte prüfen Sie auch anhand Ihres Vertrages, ob Sie eine Selbstbeteiligung haben.

 

 .

Kontakt

Rechtsanwältin Claudia Krafft

Erich-Kästner-Weg 6
64625 Bensheim

Bitte vereinbaren Sie Beratungstermine ausschließlich telefonisch oder per E-Mail.

Bei Mandatsanfragen bitte ich Sie zu beachten, dass die Einhaltung etwaiger laufender Fristen bis zu einer positiven Rückmeldung zur Fallübernahme in Ihrem Verantwortungsbereich verbleibt.